Früher mussten nach dem sogenannten Überweisungsgesetz sämtliche Zahlungen vom Konto eines Bankkunden durch Guthaben gedeckt sein. Es war also nicht möglich, ein Konto zu überziehen bzw. einen Dispositionskredit in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen der Umstellung von der bis in die 50er-Jahre üblichen Lohntüte auf die bargeldlose Lohn- und Gehaltszahlung wurden auch die Bedingungen zur Verfügung über Kapital auf einem Girokonto überdacht und angepasst. Nach und nach ging man ab Ende der 1950er-Jahre dazu über, Kontoüberziehungen zuzulassen, solange diese in einem gesunden Verhältnis zu den monatlichen Eingängen von Lohn oder Gehalt standen. Dabei handelte es sich in der Anfangszeit jedoch lediglich um geduldete Überziehungen, die nicht gesondert mit dem Kunden vereinbart waren, und für die auch kein definierter Rahmen festgelegt wurde.
- North, Michael (Autor)
Erst 1968 führte die Kreissparkasse Köln als erste Bank den Dispositionskredit ein, wie er heute bekannt ist. Hier wird dem Kunden ein fester finanzieller Verfügungsrahmen mitgeteilt, an dem er sich orientieren und den er entsprechend in Anspruch nehmen kann. Die Einführung des Dispokredits durch die Kreissparkasse Köln erfolgte damals, um im Wettbewerb mit anderen Banken besser bestehen zu können. Das Ganze erwies sich als Erfolgsmodell und wurde in den Folgejahren von vielen anderen Banken kopiert und somit ebenfalls eingeführt. Heute gibt es auf nahezu jedes Konto einen Dispokredit, sofern der Kunde die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
Hier erklären wir, wie man einen Dispokredit bekommt.
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