Wie berechnet sich ein Dispokredit?

Es lohnt sich immer, Zinssätze zu vergleichen. Dabei sind auch die Laufzeit und die Zinsausschüttung immer mit zu betrachten. Der Dispositionskredit hängt von der Kreditsumme ab, die sich täglich ändern kann. Daher rechnet die Bank auch immer täglich ab. Die Formel dafür ist:

Zinskosten = Saldo x Zinssatz x Tage / (Tage im Jahr x 100)

Beispielhaft erklärt funktioniert die Berechnung so: Der Zinssatz beträgt beispielsweise 12 % pro Jahr. Bei einem Minusbetrag auf dem Konto von 800.- Euro rechnet man:

800.- Euro x 12 x 20 / 36.000 = 5,30 Euro

Das bedeutet, es fallen 5,30 Euro Zinskosten für den Dispokredit an. Die Berechnung der Zinsen ist jedoch von Kreditinstitut zu Kreditinstitut möglicherweise etwas unterschiedlich. Grundlage ist bei einigen 360 Tage, bei anderen wiederum 365 Tage. Das ist wiederum abhängig davon, ob mit 30 Tagen eines Monats gerechnet wird oder genau mit 31 Tagen. Somit kann man sich genau die Gebühren für seinen Dispositionskredit ausrechnen und kann entsprechend leicht selbst reagieren.

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Die Zinshöhe für einen Dispositionskredit bei einer Bank erfährt man in aller Regel über das Internet, wo die Konditionen und die Preise regelmäßig veröffentlicht werden. Natürlich gibt es in jeder Bank eine Konditionen- und Preisliste als Aushang. Die Höhe des Dispokredites ist aber auch immer davon abhängig, in welcher Höhe die jeweilige Bank diesen Überziehungskredit gewährt. Manch eine Bank erlaubt die 2 1/2 –fache Überziehung des Monatseinkommens, andere bis zur 3-fachen Überziehung. Das ist aber variabel.

Siehe auch  Was passiert bei einem überzogenen Dispositionskredit?

Vielfach halten sich aber Banken und auch Sparkassen sehr bedeckt bei der Information des Kunden über die Konditionen bei Dispositionskrediten. Neben der Möglichkeit, über das Internet Informationen zum Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank zu bekommen, erfährt man die Dispozinsen in aller Regel über den Kontoauszug. Im Aushang bei der Bank selbst kann sich ein Neukunde über die Konditionen informieren.

Wichtig zu wissen: Weiter Gebühren – etwa eine Bearbeitungsgebühr – sind im Rahmen der Vergabe eines Dispokredites nicht zulässig. Dies wurde bereits in mehreren Gerichtsurteilen bestätigt.

Was bei überzogenem Dispokredit passiert, erklären wir hier.

Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

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Verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater. Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).