Die wesentliche Verschlechterung der persönlichen Vermögensverhältnisse zieht oft auch eine oder mehrere Kontopfändungen nach sich. Der Gläubiger lässt also den offenen Betrag auf dem Konto des Schuldners zunächst „einfrieren“ und ihn sich dann auszahlen, um auf diesem Weg an sein Geld zu kommen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob auch ein finanzieller Verfügungsrahmen – also ein Dispokredit – gepfändet werden kann.
- Ponitka, Boris(Autor)
- Lammers, Maren(Autor)
Grundsätzlich gilt: Es können nur freie Teile der durch die Kreditzusage bereitgestellten Geldmittel gepfändet werden. Und eine Pfändung greift nur dann, wenn der Kontoinhaber diese Geldmittel auch abruft, zum Beispiel durch eine Überweisung oder durch Barabhebungen. Nutzt er seinen Dispositionsrahmen dagegen nicht, so kann dieser auch nicht gepfändet werden.
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