Normalerweise kann der Kunde sein Dispokredit im Rahmen einer ordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer besonderen Frist kündigen. Von Seiten der Banken wird meinst mit einer Frist zumindest bis Ende des Monats gekündigt. Eine fristlose Kündigung ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dabei kann es sich beispielsweise um die wesentliche Verschlechterung der persönlichen Vermögensverhältnisse handeln, etwa durch den Verlust des Arbeitsplatzes o. ä.
Auch wenn gegen den Kontoinhaber eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wird, z. B. durch die Pfändung des Kontos, ist die Bank dazu berechtigt, den Dispokredit fristlos zu kündigen. Generell ist die fristlose Kündigung des Kredites also immer dann möglich, wenn die Tilgung des in Anspruch genommenen Verfügungsrahmens gefährdet wird. Durch die fristlose Kündigung des Dispokredits werden in Anspruch genommene Kreditbeträge sofort zur Rückzahlung fällig und müssen entsprechend ausgeglichen werden.
- Franzen, Dietmar (Autor)
- Einsele, Dorothee (Autor)
- Kammel, Armin (Autor)
Selbstverständlich ist die Beurteilung einer „wesentlichen Verschlechterung der persönlichen Vermögensverhältnisse“ Ermessenssache und kann von Bank zu Bank unterschiedlich gehandhabt werden. Bei einem Kreditinstitut reicht bereits ein etwas geringerer monatlicher Geldeingang aus, um den Dispokredit des Kunden fristlos zu kündigen, die andere Bank ist kulanter und gewährt den Dispo selbst dann noch, wenn der Kunde vorübergehend arbeitslos wird. Die rechtliche Einordnung ist hier sehr schwierig. Wer wissen möchte, wie es sich bei seiner Bank mit dem Dispositionskredit verhält, sollte die entsprechenden Webseiten aufsuchen, auf denen Kunden Bewertungen abgeben. Oft finden sich hier auch diverse Aussagen darüber, wie streng die jeweilige Bank in Sachen Dispokredit ist.
Alles zur Pfändbarkeit von Dispokrediten finden Sie hier.
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