Kontokorrentkredit: Der Dispo für Selbstständige und Firmen

Während der Bundesbürger mit einer festen Anstellung in der Regel keine Probleme hat, einen Dispositionskredit auf seinem Girokonto eingeräumt zu bekommen, gestaltet sich dies für Selbstständige, Freiberufler und Firmeninhaber oftmals recht schwierig. Schließlich haben diese keinen regelmäßigen monatlichen Gehaltseingang eines Arbeitgebers vorzuweisen. Doch auch Menschen aus diesen Berufs- bzw. Bevölkerungsgruppen benötigen häufig einen finanziellen Spielraum auf ihrem Konto. Im geschäftlichen Bereich kann dieser sogar noch deutlich stärker notwendig sein als bei Privatpersonen.

Doch auch hierfür gibt es eine Lösung: Sie nennt sich Kontokorrentkredit. Diese Kreditform ist quasi der Dispositionskredit speziell für ein Geschäftskonto. Die diesbezüglichen Kreditkonditionen und Bedingungen weichen kaum von einem gewöhnlichen Dispo auf einem Privatkonto ab. Das bedeutet: Auch der Kontokorrentkredit wird im Rahmen der Vergabe einmal eingeräumt und steht dann kontinuierlich zur Verfügung, er kann vom Kontoinhaber also immer wieder in Anspruch genommen werden.

Ähnlich verhält es sich mit den Bedingungen zur Rückzahlung bzw. Rückführung des Kreditrahmens. Auch hier hat der Kontoinhaber die Möglichkeit, den überzogenen Betrag durch Teilbeträge oder auch in Form eines Einmalbetrags in dem von ihm gewünschten Zeitraum auszugleichen.

Wichtig zu wissen: Der Kontokorrentkredit kommt grundsätzlich für Selbstständige, Freiberufler und Inhaber natürlicher Unternehmen infrage. Firmen, die eine eigenständige Rechtsform darstellen, wie etwa eine GmbH oder AG, können diese Kreditform nicht in Anspruch nehmen. Für sie wird stattdessen der sogenannte Betriebsmittelkredit angeboten.

Um den Kontokorrentkredit eingeräumt zu bekommen, muss der Kunde ähnliche Bedingungen wie bei einem Dispokredit auf einem Privatkonto erfüllen. Auch hier spielt in der Regel die Bonität des Kontoinhabers eine Rolle, dazu schaut sich die Bank die monatlichen Umsätze auf dem Konto sowie das Zahlungsverhalten des Kunden in der Vergangenheit an. In diesem Zuge können auch entsprechende Informationen bei Kreditauskunfteien – zum Beispiel bei der SCHUFA – eingeholt werden.

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Der Kontokorrentkredit: Wofür wird er benötigt?

Der Kontokorrentkredit ist insbesondere dafür vorgesehen, bei Gewerbetreibenden kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken bzw. auszugleichen. Solche Engpässe ergeben sich immer wieder, wenn beispielsweise Gehälter von Angestellten gezahlt werden müssen, Kunden sich aber mit dem Bezahlen ihrer Rechnungen an das Unternehmen länger als gewünscht Zeit lassen. Auch die Vorfinanzierung von Waren kann mit einem  Kontokorrentkredit vorgenommen werden. Zudem eignet sich der finanzielle Verfügungsrahmen, um etwaige saisonale Schwankungen in den Umsätzen aufzufangen.

Unternehmer sollten sich darüber im Klaren sein, dass auch der Kontokorrentkredit – ähnlich wie der gewöhnliche Dispo – eine vergleichsweise teure Kreditform darstellt, die sich somit nur für kurzfristigen Kapitalbedarf eignet. Ist dies nicht der Fall, so ist das Ausweichen auf eine andere Kreditform in der Regel günstiger.

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Ein Unterschied zwischen dem Kontokorrentkredit und einem gewöhnlichen Dispo besteht darin, dass der Erstgenannte oft nicht direkt bei der Eröffnung eines Firmenkontos eingeräumt wird. In der Regel muss das Unternehmen zunächst einige Zeit entsprechende Umsätze erwirtschaften und sich als zuverlässiger Kunde erweisen, bevor ein Kontokorrentkredit beantragt werden kann. Der entsprechende Kreditvertrag wird dann individuell zwischen Bank und Kunden ausgehandelt, die Konditionen schriftlich festgehalten. Dabei wird der Verfügungsrahmen üblicherweise auf das monatliche Umsatzvolumen des Kontoinhabers abgestimmt. Es ist hier also kaum möglich, ein Mehrfaches vom Umsatz in Form eines Kontokorrentkredites eingeräumt zu bekommen, sondern lediglich den durchschnittlichen Monatsumsatz innerhalb der letzten Monate oder Jahre. Generiert das Unternehmen sehr hohe Umsätze, so kann es sogar sein, dass der Kontokorrentrahmen unterhalb eines Monatsumsatzes liegt, da die Banken keine Risiken eingehen möchten.

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Und noch ein Unterschied soll hier zur Sprache kommen: Während bei einem gewöhnlichen Dispokredit, der auf ein privates Girokonto gewährt wird, dem Kunden von der Bank in der Regel über den Disporahmen hinaus eine geduldete Überziehung eingeräumt wird, existiert diese Möglichkeit beim Kontokorrentkredit meist nicht. Der Grund für die strikte Vorgehensweise im Bereich geduldete Überziehung liegt in den gesetzlichen Bedingungen in Deutschland. Geht eine solche Überziehung über einen Zeitraum von drei Monaten hinaus, so ergibt sich laut Gesetz automatisch daraus eine Kreditvereinbarung. Für die Bank stellt eine solche ein Risiko dar, das die wenigsten Institute eingehen möchten. Somit beschränken sie den Rahmen für den Kontokorrentkredit in der Regel auf einen festen Betrag, der nicht überschritten werden kann.

Wird ein hoher Betrag als Kontokorrentkredit eingeräumt, so kann es sein, dass die Rückzahlungskonditionen seitens der Bank strikter ausgelegt werden als gewöhnlich. In diesem Fall hat der Kontoinhaber also nicht mehr quasi unendlich Zeit, um die Kontoüberziehung wieder in den grünen Bereich zu führen, sondern muss in den Nutzungsbedingungen festgelegte Zeiträume zur Rückführung beachten.

Hier erklären wir, was Sie tun können, wenn Ihr Dispo abgelehnt wurde.

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Verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater. Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).