Rechtliche Situation bei Dispositionskrediten
Nach § 676 BGB muss das Konto eines Kontoinhabers ohne besondere Vereinbarungen bei Verfügungen im Rahmen des Zahlungsverkehrs ein Guthaben aufweisen. Eine Überweisung erfordert danach, dass auf dem Konto sich Guthaben befindet. Eine Überziehung eines Kontos bedeutet, dass ein Guthaben oder eine eingeräumte Kreditlinie zur Ausführung einer Überweisung etwa nicht ausreicht, das Kreditinstitut die Überweisung […] weiterlesen